Gleich drei neue Bundesförderungen hat das Jahr 2021 gebracht: Seit dem 1. Januar 2021 gilt die BEG EM, die Einzelmaßnahmen betrifft, seit dem 1. Juli ist auch die BEG WG (für Wohngebäude) und die BEG NW (für Nicht-Wohngebäude) in Kraft.
Was auf den ersten Blick verwirrend klingen mag, soll für Sie nur bedeuten: Einige KfW-Förderprogramme sind überholt. Dafür gibt es nun neue Möglichkeiten der Förderung, die ich Ihnen gerne im Zuge eines Beratungsgesprächs erläutern würde. Erste Informationen zu den Programmen habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Die altbekannten Förderprogramme sind nun passé
Das BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude, gibt es nicht etwa on top zu den bestehenden Förderungen. Stattdessen ersetzt das BEG die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Programme zur Heizungsoptimierung, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und Anreizprogramme zur Energieeffizienz.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst nun dreierlei:
1. Wohngebäude (im BEG WG)
2. Nicht-Wohngebäude (im BEG NWG)
3. Einzelmaßnahmen (im BEG EM) für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
Seit dem 1. Juli 2021 sind BEG NWG und BEG WG als Kredit- und Zuschussvariante bei der KfW verfügbar. Auch die BEG EM ist als Kredit bei der KfW abrufbar.
Was ist das Neue an der Bundesförderung?
Die Bundesförderung ist einfach zugänglich und bietet Ihnen mehr Flexibilität. Neu sind die sogenannten EE-Klassen, die den Anteil der Erneuerbaren Energien aufzeigen und Einfluss auf die Förderquote haben. Die Bundesförderung positioniert sich stark in der Förderung anspruchsvoller Effizienzhäuser und fördert wenig anspruchsvolle Energieeffizienzprojekte nicht mehr. Ein starkes Augenmerk wird auf Zukunftstechnologien und Digitalisierungsmaßnahmen gerichtet. Mit der Efficiency Smart Home-Technologie soll der Verbrauch optimiert werden.
Diese Maßnahmen sind förderfähig
Zur Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehrere förderfähige Maßnahmen. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 50 Prozent – je nach Einzelmaßnahme.
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und mit Blick auf die Heizungsoptimierung werden mit bis zu 20 Prozent gefördert.
- Im Bereich der Heizungsanlagen werden Sanierungsmaßnahmen, wie etwa Gas-Hybrid- und Solarthermieanlagen mit 30 Prozent gefördert, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Innovative Heizanlagen und Hybridheizungen sind mit 35 Prozent förderfähig und der Anschluss an ein Wärmenetz kann ebenfalls mit 25 oder 55 Prozent gefördert werden.
- Fachplanung und Baubegleitung sind mit bis zu 50 Prozent förderfähig.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Bundesförderung Zuschüsse, um Effizienzhaus-Standards in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zu erreichen.
Die Effizienzhausstandards für Wohngebäude tragen die Bezeichnungen Effizienzhaus 40, 40 Plus, 55, 70, 85 und 100. Hinter diesen Bezeichnungen verbirgt sich ein spezieller Primärenergiebedarf sowie eine Förderung nach BEG-WG. Zudem gibt es zwei neue Effizienzklassen, das Effizienzhaus EE, das die Energie für Wärme- und Kälteversorgung zu 55 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzt, und das Effizienzhaus NH, das mit einem Nachhaltigkeitszertifikat weitere Zuschüsse ermöglicht.
Die Effizienzhausstandards für Nicht-Wohngebäude tragen die Bezeichnungen Effizienzhaus 40, 55, 70 und 100. Neu aufgenommen wurde hier das Effizienzhaus 40, das Effizienzhaus 115 ist hingegen entfallen.
Diese Personengruppen sind antragsberechtigt
Zahlreiche Personengruppen sind neben Privatpersonen antragsberechtigt, beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Organisationen und Kirchen, Kommunen, Unternehmer und Freiberufler. Der Antrag zur Bundesförderung muss vor der Beauftrag gestellt werden. Kostenvoranschläge sind einzureichen und bilden die Bemessungsgrundlage für die Bundesförderung. Ein Großteil der Maßnahmen muss von einem Energieeffizienz-Experten, also beispielsweise von mir als Energieberater, beantragt werden.
Weitere Fragen zur neuen Bundesförderung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese neuen Fördermöglichkeiten als Inspiration verstehen. Was sich genau dahinter verbirgt, welche Maßnahmen in Ihrem Zuhause umsetzbar sind, erkläre ich Ihnen gerne im Zuge eines informativen Beratungsgesprächs. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.




