Energieberatung für Kommunen

Energieberatung für Kommunen

Warum braucht es eine Energieberatung für Kommunen? Das liegt zum einen an der Masse an Energie, die die 12.000 Kommunen und Landkreise deutschlandweit und in Summe verbrauchen, und zum anderen sicherlich auch an Ihrer Vorbildfunktion für die Bürger in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Marktgemeinde, in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis. Alle Kommunen und Landkreise zusammen nutzen in Summe etwa zwei Drittel dessen,

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Nicht-Wohngebäude-Förderung

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) startet ab dem 01.03.2023 für den Neubaubereich. Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es für Nicht-Wohngebäude und für Wohngebäude.

BEG-NWG-Förderung sanieren

Eine Sanierung zum Effizinzgebäude wird weiterhin gefördert mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss

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BEG-EM-Förderung

Die BEG EM gilt auch für Nicht-Wohngebäude
Die BEG EM, hinter der sich das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude verbirgt, gibt es für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude. Die Neuauflage der bisherigen Einzelmaßnahmenförderung rückt die Gebäudehülle, die Heizungstechnik und die Fachplanung für die Arbeiten in den Fokus. Die Grundzüge für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude unterscheiden sich nur in wenigen Details. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrem Nicht-Wohngebäude nach BEG EM

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Energieausweis

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Die Pflicht, einen Energieausweis zu haben, besteht nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Das bedeutet: Bei Verkauf oder Neu-Vermietung eines Nicht-Wohngebäudes muss der Energieausweis vorgelegt werden. Zudem muss der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude in eben diesem gut sichtbar ausgehängt werden. Ausgenommen von der Ausweispflicht für Nicht-Wohngebäude sind Immobilien, die kaum genutzt werden (weniger als drei Monate im Jahr), die nicht einmal auf eine Fläche von 50 Quadratmetern kommen oder die unter Denkmalschutz stehen.

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GEG-Nachweis

GEG-Nachweis für Nicht-Wohngebäude
Der GEG-Nachweis ist rein mit Blick auf die Bezeichnung ein Novum, inhaltlich ist der GEG-Nachweis Ihnen allerdings in weiten Teilen bekannt. Bis November 2020 wurde der GEG-Nachweis als EnEV-Nachweis bezeichnet. Auch die Bezeichnung als Wärmeschutzberechnung oder als öffentlich-rechtlicher Nachweis war geläufig. Nun aber hat er einen neuen Namen. Grundlage für den GEG-Nachweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Den GEG-Nachweis gibt es sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude.

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Baubegleitung

Baubegleitung für Maßnahmen an Nicht-Wohngebäuden

Die Baubegleitung ist für mich die logische Konsequenz aus einem Konzept, das wir gemeinsam abgestimmt haben, um Ihre kommunale Liegenschaft oder Ihr Unternehmen energieeffizienter zu machen. Ganz egal, um welche Einzelmaßnahme es sich handelt – für mich ist die Baubegleitung der Maßnahme an Ihrem Nicht-Wohngebäude in gewisser Hinsicht die Umsetzung und Fertigstellung meiner Ideen als Energieberater.

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Schimmelberatung

Schimmelberatung in Nicht-Wohngebäuden
Schimmel kann die Mitarbeiter Ihres Unternehmens krank machen sowie kommunale Liegenschaften nachhaltig schädigen. Damit das nicht passiert, möchte ich Ihnen gerne bei einer Beratung vor Ort aufzeigen, welche Probleme möglicherweise bereits in Ihren Nicht-Wohngebäuden bestehen, wie Sie sie lösen können und, was Sie tun können, um Schimmelbefall von Grund auf zu vermeiden.

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Energieberatung für den Mittelstand

Als mittelständisches Unternehmen haben Sie zahlreiche Herausforderungen zu meistern. Bei einer dieser möchte ich Ihnen gerne einen Portion Arbeit abnehmen. Im Rahmen einer Energieberatung für den Mittelstand möchte ich Ihr Unternehmen gemeinsam mit Ihnen (noch) energieeffizienter gestalten. Wie das funktionieren könnte, erkläre ich Ihnen gern.

Informieren, identifizieren und beraten – das bedeutet für mich Energieberatung für den Mittelstand

Als mittelständisches Unternehmen stehen Sie nicht nur für die Wirtschaftskraft Deutschlands, sondern können auch eine Vorbildfunktion mit Blick auf die Energiesicherheit und den globalen Klimaschutz einnehmen. Da auch der Regierung daran gelegen ist, Sie in dieser Vorbildfunktion zu unterstützen, gibt es zum Thema Energieberatung und Energieaudit drei Module der BAFA: Modul 1, das Energieaudit nach DIN EN 16247, Modul 2, die Energieberatung nach DIN V 18599, und Modul 3, die Contracting-Orientierungsberatung.

Neben vielen Details, die ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutere, geht es bei der Energieberatung nach DIN V 18599 im Wesentlichen um diese drei Säulen der Energieberatung für den Mittelstand:

  1. Informieren
  2. Identifizieren
  3. Beraten

Für mich – als Energieberater für den Mittelstand, für Kommunen und für Privatpersonen – bedeutet das in der Umsetzung, dass ich gerne mit Ihnen gemeinsam herausfinden möchte, wie es um die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen bestellt ist. Als Profi in der Energieberatung für den Mittelstand verfüge ich über Informationen über Energieeffizienz im Unternehmen, die ich Ihnen gerne erläutern würde. Allerdings geht es mir nicht darum, Sie einfach nur zu informieren. Stattdessen ist es sinnvoller und zielführender, Einsparpotentiale zu identifizieren. Dabei besprechen wir, wie die konkreten Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aussehen, welche Prozesse in Ihrem Betrieb durch den Einsatz erneuerbarer Energien effizienter gestaltet werden könnten und welche energieeffizienten Lösungen zu Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihrer Budgetplanung passen.

Als mittelständisches Unternehmen werden Sie wissen, wie Sie meinen Maßnahmenkatalog mit betriebswirtschaftlichem Blick prüfen können. Gerne wäge ich auch mit Ihnen zusammen ab, welche Kosten und Nutzen mit einzelnen Maßnahmen einhergehen, um im besten Fall die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu verbessern.

Für die Energieberatung für den Mittelstand gibt es Zuschüsse

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dann einen Zuschuss für die Energieberatung für den Mittelstand, wenn ein energetisches Sanierungskonzept (Sanierungsfahrplan) vorgelegt wird und die Sanierung in einem Zug erfolgt. Die analoge Neubauberatung wird gefördert, wenn der Neubau ein Effizienzhaus werden soll. Grundsätzlich zur Gruppe der KMU zählen Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro.

Die Förderung, die im Rahmen einer Energieberatung für den Mittelstand möglich ist, liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten und ist bei 4.000 Euro deckelt. Je nach Größe des Nicht-Wohngebäudes werden andere maximale Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss von maximal 4.000 Euro gilt für eine Nettogrundfläche über 500 Quadratmetern, zwischen 200 und 500 Quadratmetern liegt der Zuschuss bei maximal 2.500 Euro. Bei einer Nettogrundfläche unter 200 Quadratmetern liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro. Eine Förderung erhalten Sie, weil ich als BAFA-Energieberater zertifiziert bin.

Der Bund bezuschusst nicht nur die Beratungsleistung, sondern unterstützt Sie auch mit weiteren Förderprogrammen, über die ich Sie dann gerne zielgerichtet informiere, wenn wir herausgefunden haben, an welchen Stellschrauben wir in Ihrem Betrieb drehen können, um Ihr Unternehmen energieeffizienter zu machen. Die größten Einsparpotentiale können Sie beispielsweise durch eine Änderung der Beleuchtung sowie Änderungen im IT-Bereich durchführen.

Weitere Fragen zur Energieberatung für den Mittelstand?

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen die Grundlagen einer Energieberatung für den Mittelstand ein Stück weit transparent machen konnte. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Adresse:

Gewerbering 6

86698 Oberndorf

Telefon:

09090 9979939

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ob per Telefon oder E-Mail, wir sind gerne für Sie da!
Einige Zahlen über uns...

Die Firma Energieberatung Ehleiter in ein paar Zahlen zusammengefasst. Viele Jahre Erfahrung sowie zahlreiche umgesetzte Projekte lassen uns zu einem kompetenten Partner für Ihr Anliegen werden.

Wir freuen uns auch auf Ihre Herausforderung.

10
JAHRE
SELBSTÄNDIGKEIT

Seit rund 10 Jahren betreue ich meine Kunden als selbständiger Energieberater.

15
JAHRE
ENERGIEBERATER

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Energieberatung haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

120
AKTUELLE KUNDEN
PROJEKTE

Derzeit betreuen mein Team und ich rund 120 aktuelle Projekte aus den Bereichen Energieberatung sowie der Messtechnik.

600
ABGESCHLOSSENE
PROJEKTE

Über 600 Projekte meiner Kunden wurden erfolgreich abgeschlossen, verlassen auch Sie sich auf meine Erfahrung und Kompetenz.